DIE REGIERUNG VON UNGARN
veröffentlicht in: Magyar Közlöny (Amtsblatt Ungarns)
BESCHLUSS DER REGIERUNG
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zu den groben und antidemokratischen politischen Angriffen gegen Ungarn
Die Regierung begrüßt, dass das Parlament das Gesetz LXXIX von 2021 über strengere Maßnahmen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern mit 157 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme, mit Stimmen sowohl von den Regierungsparteien als auch der Opposition, angenommen hat.
1. Nach Prüfung der Stellungnahmen hochrangiger Beamter der Europäischen Union und mehrerer ihrer Mitgliedstaaten zu dem Gesetz kommt die Regierung zu folgendem Schluss:
a) Die Regierungschefs und andere Regierungsvertreter zahlreicher EU-Mitgliedstaaten sowie mehrere EU-Beamte ließen sich zu solch harten und antidemokratischen Äußerungen im Zusammenhang mit dem vom ungarischen Parlament verabschiedeten Kinderschutzgesetz hinreißen, mit denen sie eine rote Linie übertreten haben. Der Ton und die Aussagen rufen kolonialistische Reflexe einer Ära wach, die längst als vergangen gilt, und erinnern an die jeglichen Respekts entbehrenden Machtäußerungen von Akteuren, die sich als überlegen ansehen. Ungarn muss sich gegen die groben und antidemokratischen politischen Angriffe und Machtangriffe wehren, indem es alle verfügbaren europäischen Rechtsinstrumente nutzt. Auch Hetze gegen Ungarn ist verboten! Es ist nicht hinnehmbar, dass einige EU-Bürokraten das Gemeinschaftsrecht für tägliche ideologische Kämpfe nutzen. Dies steht in krassem Gegensatz zu den europäischen Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit und Fairness.
b) Die gemeinsamen europäischen Werte und Grundrechte, die für uns alle wichtig sind, können nicht als ein Menü angesehen werden, aus dem die Vertreter des ideologischen Mainstreams Europas sich willkürlich herauspicken können, was ihnen am besten gefällt, und den Rest ignorieren. Der Schutz der individuellen und kollektiven Rechte derjenigen, die autochthonen nationalen Minderheiten angehören, die uneingeschränkte Anerkennung der nationalen und verfassungsmäßigen Souveränität und Autonomie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Recht von Gemeinschaften auf Selbstbestimmung und der Wert des Kinderschutzes sind nicht optional – das sind europäische Rechte und Werte, die für alle gelten!
c) Uns, Mitteleuropäern, ist es wohl bewusst, wie es ist, wenn die Staatspartei, beziehungsweise das diktatorische System oder das Machtmonopol, die von ihr betrieben werden, die Kinder anstelle ihrer Eltern erziehen wollen. Wir haben das den Kommunisten nicht zugelassen, und werden auch nicht zulassen, dass die selbsternannten Apostel der liberalen Demokratie die Kinder anstelle ihrer ungarischen Eltern erziehen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Kinder, anstatt von den Eltern erzogen zu werden unter die Vormundschaft von zivilgesellschaftlichen Organisationen gestellt werden.
2. Auf der Grundlage von Absatz 1 fordert die Regierung den Minister der Justiz auf,
a) die politischen Akteuren der Europäischen Union über den Inhalt dieses Beschlusses zu unterrichten;
b) die Stellen und Beamten der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten sowohl über die Regelungen und die gesetzgeberischen Ziele des Gesetzes LXXIX von 2021 über strengere Maßnahmen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern als auch über die Kinderschutzpolitik und die diesbezüglichen Maßnahmen der Regierung sowie über den Standpunkt der Regierung zu Angriffen auf die ungarische Kinderschutzpolitik im Namen der Regierung, mit Vollmacht zu informieren.


Verantwortlich: Minister der Justiz
Frist: sofort bezüglich Punkt a)
fortlaufend bezüglich Punkt b)


gez. ORBÁN Viktor
Ministerpräsident