Die Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz gegen die Coronavirus-Epidemie durch das Parlament hat heftige Kritik gegen die ungarische Regierung hervorgerufen.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán wurde vorgeworfen, er verstoße gegen die demokratischen Idealen, Grundwerte und Integrität der EU, verbiete Kritik und politische Opposition, und dadurch nutze seine Amt für politische Zwecke in dieser Gefahrensituation (in der deutschen Übersetzung des ungarischen Grundgesetzes wird der Typ der besonderen Rechtsordnung, der jüngst ausgerufen worden ist, Gefahrensituation genannt, während der international oft verwendete Ausdruck Notstand auf einen völlig anderen Fall beruht). Hauptpunkt der Kritik ist, die Gefahrensituation wird ohne jegliche zeitliche Begrenzung eingeführt. Es wird international schon wieder gegen Ungarn gehetzt, obwohl das einzige Ziel der Maßnahmen die effektive Verteidigung des Landes und seiner BürgerInnen gegen die tödliche Epidemie ist. Der endgültige Ausschluss der Fidesz aus der Europäischen Volkspartei wird wieder laut, ja sogar die Entfernung des Landes aus der EU ist erneut gefordert.

Alles eine Übertreibung der besonderen Art, ohne jegliche politische, juristische oder rechtsstaatliche Begründung, es passt also in dem Rahmen der seit Jahren gegen Ungarn betriebene politischen Hetzkampagne.

Sehen wir uns nun an, was das ungarische Parlament jüngst tatsächlich beschlossen hat.

Durch das Gesetz wird eine Gefahrensituation, geregelt von der ungarischen Verfassung, eingeführt. Das Gesetz wurde jetzt vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit angenommen. In erster Lesung, die eine Woche davor gescheitert ist, schreibt das Grundgesetz eine Vierfünftel-mehrheit vor, aber die Opposition verweigerte die Zusammenarbeit mit der Regierung und mit der Vorlage des Kabinetts.

Das Gesetz überträgt der Regierung nur die Befugnis, Verordnungen zu erlassen, um den Coronavirus-Notfall zu bewältigen. Alle anderen Befugnisse des Parlaments werden nicht gerührt.
Das Parlament kann die der Regierung übertragene Ermächtigung jederzeit zurücknehmen, wenn es dies für erforderlich hält. (Dass im Parlament die regierende Koalition Fidesz-KDNP eine 2/3-Merhheit hat, ist doch nicht schuld des Kabinetts, das von diesen Parteien gebildet ist, sondern eine innenpolitische Frage und zeigt die langanhaltende Schwäche der Opposition.).

Ungarn ist ein Rechtsstaat

Ungarn ist ein Rechtsstaat: das Gesetz begrenzt natürlich die Tätigkeit des Parlaments überhaupt nicht, so eine Begrenzung wäre sowieso absolut unmöglich.
Das Gesetz schreibt der Regierung vor, das Parlament regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren, die zur Bewältigung der Gefahrensituation getroffen werden.
Auch die der Regierung übertragene Ermächtigung ist begrenzt: die Regierung kann außerordentliche Maßnahmen nur annehmen, wenn sie im Kampf gegen die Corona-Pandemie zum Schutz des Lebens sowie der Gesundheit und Sicherheit der Bürger erforderlich und verhältnismäßig sind. Auf andere Fragen erstreckt sich die Ermächtigung nicht.

Das Verfassungsgericht bleibt unter der Führung dessen Präsidenten und Generalsekretärs vollumfänglich tätig.
Was die Wahlen betrifft, keine Nach- oder vorgezogene Wahl wird während der Gefahrensituation abgehalten; bereits ausgeschriebene Wahlen müssen unterbleiben. Aufgeschobene Wahlen müssen spätestens 15 Tage nach dem Ende der Gefahrensituation ausgeschrieben werden. Weil die Frage besonders in Österreich auftauchte: die parlamentarische Wahl 2022, egal wie die Bekämpfung des Virus weltweit und auch in Ungarn erfolgt, wird natürlich abgehalten, dazu verpflichtet das Grundgesetz, was natürlich ein höher gestelltes (das Höchste) Gesetz in Ungarn ist und steht klar über das neu verabschiedete Gefahren-Gesetz.

 

Der Autor: Vince Szalay-Bobrovniczky ist der ehemalige Botschafter Ungarns in Österreich (2010-2014) und stellvertretender Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten für zivile und gesellschaftliche Angelegenheiten.

(Der Autor: Vince Szalay-Bobrovniczky ist der ehemalige Botschafter Ungarns in Österreich (2010-2014) und stellvertretender Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten für zivile und gesellschaftliche Angelegenheiten.)

Die Aussage oder Verbreitung während der Gefahrensituation einer falschen Nachricht vor großer Öffentlichkeit, die dazu geeignet ist, die Wirksamkeit der Schutzvorkehrungen zu hintertreiben oder zu verhindern, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Also sogenannte „fake news“, betrieben von freien Medien, kann und wird nicht geahndet (man verabscheut das nur, aber all das gehört in die Kategorie Medienfreiheit), aber – und das ist ein wichtiger Unterschied – die vorsätzliche Verbreitung von unwahren Nachrichten gilt zu bestrafen. Das ist in allen anderen Ländern so.

Jegliche Vorbereitung zur Hinderung einer Epidemie-Bekämpfungsmaßnahme wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
Nach neuesten Umfragen sind 90% der Ungarn der Ansicht, dass die Gefahrensituation, in der die außerordentlichen Rechtsmaßnahmen eingeführt worden sind, verlängert werden sollte. Auf die Frage bezüglich der zeitlichen Dauer antworteten fast 60%, dass die Gefahrensituation und die außerordentlichen Maßnahmen bis zum Ende der Pandemie verlängert werden sollten.

Die Pandemie ist unberechenbar

Wichtig ist aber, klarzustellen, weshalb es keine zeitliche Befristung für die Gefahrensituation ist. Die Antwort ist einfach: die Pandemie ist unberechenbar, kann also nicht mit einem Verfallsdatum versehen werden, das man lange voraussieht. Aber die Regelung des Parlamentes ist klar: die besondere Rechtslage kann und darf nur im Falle der Bekämpfung des Coronavirus angewendet werden, alle anderen Fälle der Gesetzgebung und insgesamt der Rechtstaatlichkeit können und werden nicht berührt.

Seit des Amtsantrittes der Orbán-Regierung 2010 laufen verschiedene Vorgehen und politische Aktionen gegen die freigewählte ungarische Regierung. Keine davon wurde mit Tatsachen untermauert, keine juristische Maßnahme hat zum Folge gebracht, dass ein Gesetz hätte zurückgezogen werden müssen. Korrektionen gab es sehr wohl (man denke zum Beispiel an das Mediengesetz), weil Ungarn für änderungswünsche der EU immer offen war.

Wir sind inmitten einer Weltseuche und das Ende ist noch nicht vorhersehbar. Ein wenig mehr Vertrauen aus dem In- und Ausland würde uns guttun, denn die Seuche trifft auch Ungarn schwer.