BEGLAUBIGUNGEN, SONSTIGE BESTÄTIGUNGEN

 

Unsere Konsularabteilung kann in den folgenden Angelegenheiten eine Beglaubigung vornehmen:

Unterschriftsbeglaubigung: Die Echtheit der Unterschrift der erschienenen Person wird bestätigt. Die Person/ein bevollmächtigter Vertreter einer juristischen Person muss vor dem Berufskonsul die Unterschrift leisten oder diese auf einem Dokument für die eigene erklären.

Beglaubigung einer Kopie: Das Original muss dem Konsularbeamten vorgelegt werden.

Beglaubigung einer Übersetzung: Die Beglaubigung von Übersetzungen ist nur in Verbindung mit Anträgen, die an unserer Konsularabteilung gestellt werden, möglich.

Für die Beglaubigung brauchen Sie einen Termin und müssen persönlich erscheinen. https://konzinfobooking.mfa.gov.hu/home

  1. Im Fall der Unterschiftsbeglaubigung wird die Echtheit oder der Inhalt des Dokumentes von dem Berufskonsul nicht überprüft. Sie müssen das Dokument selbst erstellen bzw mitbringen (das gilt auch für Vollmachten usw). Zum Nachweis der Identität ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original (Kopie reicht nicht) unbedingt erforderlich.

Wenn Sie die Unterschrift als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person leisten möchten, dann müssen Sie einen Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug, der nicht älter als 30 Tage ist, vorlegen, der Ihre Vertretungsmacht nachweist.

Lebensbescheinigung, Datenabgleich: Über einen ungarischen Staatsbürger an eine ungarische Behörde (z.B. Rentenkasse)

  1. Die Beglaubigung einer Kopie können Sie persönlich oder postalisch beantragen. Im Fall von postalischer Erledigung ist es unbedingt notwendig, das originale Dokument beizulegen.

Beglaubigung von Übersetzungen:

Unsere Konsularabteilung kann beglaubigte Übersetzungen nur in Ausnahmefällen erstellen. Wir können nur solche Übersetzungen beglaubigen, die in einem Verfahren bei unserer Konsularabteilung notwendig sind. Davon gibt es nur eine Ausnahme: den ungarischen Strafregisterauszug können Sie auch mit deutscher Übersetzung beantragen.

Wenn Sie die jeweilige Urkunde bzw die Übersetzung in Ungarn oder vor einer ungarischen Behörde verwenden möchten, sind nur die folgenden Übersetzungen annehmbar:

-Übersetzung von der OFFI (staatliche Übersetzungskanzlei Ungarns, siehe: www.offi.hu)

-Übersetzung von einem österreichischen, beeideten Übersetzer, die von einem ungarischen Berufskonsul beglaubigt worden ist (gebührenpflichtig)

-darüber hinaus kann die OFFI sonstige Übersetzungen beglaubigen

Die Beglaubigung einer Übersetzung können Sie persönlich (Terminvereinbarung notwendig! https://konzinfobooking.mfa.gov.hu/home) oder postalisch beantragen.

Wir können Übersetzungen nur zwischen der ungarischen und deutschen Sprache beglaubigen beziehungsweise erstellen.

 

Für die Lebensbescheinigung brauchen Sie keinen Termin. Die Bescheinigung kann ausschließlich Freitags, zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr abgeholt werden. 

 

Eine Apostille können Sie beantragen, wenn Sie die Echtheit einer ungarischen Urkunde im Ausland belegen wollen. Diese wird nicht von dem Konsul, sondern durch die zuständige ungarische Behörde (Ministerium für Auswärtiges und Außenhandel, Justizministerium oder Notarkammer) ausgestellt.

Strafregisterauszug aus Ungarn

Sie können bei unserer Konsularabteilung den Strafregisterauszug beantragen. Es besteht die Möglichkeit, den Auszug mit deutscher Übersetzung auszustellen (Gebühr: 85 Euro; ohne Übersetzung: 40 Euro).

Zur Antragstellung brauchen Sie einen Termin: https://konzinfobooking.mfa.gov.hu/home

Nehmen Sie bitte mit:

-einen gültigen Reisepass oder Personalausweis

-Formular ausgefüllt

Überführung eines Leichnams nach Ungarn

Zur Überführung eines Leichnams nach Ungarn wird eine konsularische Genehmigung benötigt, die im Konsulat unverzüglich ausgestellt werden kann.

Benötigte Dokumente:

-Erklärung eines ungarischen Friedhofs über den Empfang des Leichnams

-Leichenpass, ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde

-Bescheinigung über den Transportweg und den Ausführenden (amtl. Kennzeichen des Überführungsfahrzeugs, Name des Kfz-Fahrers, Grenzübergangsstellen)

-Geburtsurkunde des Verstorbenen (nach Möglichkeit)

-Sterbeurkunde

Die Gebühr für die Überführungsbestätigung beträgt 35 Euro.

Für den Transport einer Urne mit der Asche eines Verstorbenen benötigen Sie keine konsularische Genehmigung, aber eine Empfangserklärung des Friedhofs in Ungarn.

Wichtig: Der im Ausland eingetretene Tod eines ungarischen Staatsbürgers muss nachträglich auch in Ungarn standesamtlich beurkundet werden.

Da die Überführung des Leichnams aus dem Ausland nach Ungarn Fachwissen und –expertise bedarf, empfehlen wir Ihnen, den Kontakt mit einem international erfahrenen Bestatter aufzunehmen.